- Dangl Beton -
Allg. Geschäfts- bedingungen: Für alle Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen gelten ausschließlich nachstehend abgedruckte Allg. Geschäftsbedingungen.
Anfuhr: Die Lieferung erfolgt durch uns, oder von uns beauftragten Transportunternehmen. Transportkosten werden, soweit nichts anderes vereinbart, nach den Frachttabellen berechnet (Mindestfrachtsätze pro Lieferung und Abladestelle beachten).
Die Entladezeit beträgt höchstens eine ½ Stunde. Darüber hinausgehende Standzeit wird zu den entsprechenden Stundensätzen gesondert berechnet.
Zufahrtsstraßen und Entladeplätze müssen befestigt und mit 40-t-Zügen einwandfrei und verkehrssicher befahrbar sein. Die Beförderung erfolgt nur, soweit es befestigte Fahrwege erlauben. Im Zweifelsfall liegt die Entscheidung beim Fahrer.
Liefertermine: Grundsätzlich bezieht sich ein Liefertermin auf die Anlieferung im Laufe des von uns bestätigten Tages. Es können lediglich Zeitfenster vereinbart werden.
Liefertermin
früh: bis 09:00 Uhr
vormittags: bis 12:00 Uhr
im Laufe des Tages: bis 17:30 Uhr
Fixterminzusagen sind nicht möglich!
Paletten: Produktions- und transportbedingt müssen wir einige unserer Produkte auf werkseigenen Paletten liefern. Es werden folgende Gebühren berechnet:

 BerechnungGutschrift *)

Paletten 7,60 €/St.5,60 €/St.
Unterlagspaletten16,80 €/St.14,80 €/St.
Schwerpaletten16,80 €/St.14,80 €/St.
DPO-Paletten32,00 €/St.30,00 €/St.

*) Eine Gutschrift kann nur bei unbeschädigten Paletten in sauberem und einwandfreiem Zustand erfolgen. Die Rückgabe zu unserem Werk sollte baldmöglichst, jedoch spätestens innerhalb von drei Monaten nach Auslieferung erfolgen.
Wird die Abholung von uns verlangt, werden die uns entstehenden Kosten nach Aufwand berechnet.
Transport- verpackungen: Transportverpackungen können bei unseren Lkw-Fahrern bzw. in unser Werk zurückgegeben werden, jedoch nur bei sortenreiner Trennung bzw. Verladung auf unseren Lkw's. Auf die Bringschuld gemäß § 4 Satz 1 VerpV wird ausdrücklich hingewiesen.
Ladungssicherung: Bei einem Verkauf ab Werk platzieren wir die Waren auf dem Fahrzeug des Abholers nach Weisung des Fahrpersonals. Die beförderungs- und betriebssichere Verladung nach dem jeweils geltenden Stand der Ladungssicherungstechnik erfolgt durch den Abholer, der entsprechend geschultes Fahrpersonal einsetzt. Der Abholer stellt auch die erforderlichen Ladungssicherungshilfsmittel. Eine Kontrolle der vom Abholer - oder seinen Erfüllungsgehilfen - durchgeführten Ladungssicherungsmaßnahmen durch uns erfolgt nicht. Wir haften nicht für Schäden, die auf ungenügende Ladungssicherung zurückgehen.
Warenrücknahmen: erfolgen nur nach vorheriger Absprache und in einwandfreiem Zustand (nicht verschmutzt und/oder beschädigt). Zur Deckung unserer Kosten, müssen wir folgende Rücknahmegebühren berechnen:

Volle, nicht geöffnete Pakete/Paletten: 20 % des Warenwertes
Angebrochene Pakete/Paletten: 45 % des Warenwertes

Einzelne Steine können nicht zurückgenommen werden, die zur Einlagerung entstehenden Kosten übersteigen im Regelfall den Warenwert der Einzelsteine! Selbstverständlich können entstandene Vorfrachtkosten nicht erstattet werden! Der Rücktransport ist Sache des Abnehmers. Bei Abholungen mit Lkw werden die anfallenden Kosten berechnet.
Sonderanfertigungen verpflichten zur Abnahme und können leider nicht zurück genommen werden!
Unsere Versetzanleitungen bzw. Verlegehinweise für
 
  • Schachtbauten aus Einzelringen mit Falz (Kläranlagen, Zisternen etc.) nach DIN 4034-T2, DIN EN12566-3
  • Behälter in MONOLITH-Bauweise (Kläranlagen, Zisternen etc.)
  • Schachtbauten mit Muffenfügung nach DIN EN 1917
  • Goliath-Behälter
  • Pflastersteine nach DIN EN 1338
  • Betonplatten ohne Verkehrsbelastung
sind beim Einbau unserer Produkte zu beachten!
Qualitätsüberwachung: Die neuen Normen sehen künftig keine Überwachung durch eine neutrale Fremdüberwachung mehr vor. Eine durch den Hersteller ausgestellte Konformitätsbescheinigung reicht künftig aus. Auf freiwilliger Basis werden wir das bewährte System aus werkseigener Produktionskontrolle und neutraler Fremdüberwachung beibehalten. Die Überwachung erfolgt durch den "Güteschutz Beton- und Fertigteilwerke Land Bayern e.V.". Wir sind damit berechtigt, das bekannte Gütezeichen für unsere Bauprodukte zu führen.
Offene Fragen? Bitte fordern Sie zur näheren Information über die einzelnen Produkte und Leistungen, Prospekte bzw. technische Informationen an: Tel. 09931/954-0; Fax 09931-954-50; E-Mail info@dangl-beton.de.
Fordern Sie uns! Verkauf und Außendienst sind gerne für Sie da!